Invoice Dock

Liquidität & Zahlung

Die IBAN auf der Rechnung hat sich geändert. Echt oder Betrug?

Von Daniel Trefzger, Gründer von Invoice Dock

Eine Rechnung von einem Lieferanten, den du seit Jahren bezahlst. Betrag plausibel, Leistung erbracht, Rechnungsnummer im gewohnten Format. Nur die Kontonummer ist eine andere, mit einem freundlichen Hinweis auf einen Bankwechsel.

Das ist ein verbreiteter Angriff im Rechnungseingang, und er ist deshalb wirksam, weil an dem Beleg fast alles stimmt.

Warum ausgerechnet die Bankverbindung

Der Angreifer braucht keinen Zugriff auf dein System. Er braucht die Information, dass eine Geschäftsbeziehung existiert, und die steht oft in einem abgefangenen E-Mail-Verlauf oder schlicht auf einer Referenzliste. Der Rest ist Kopieren. Echter Lieferantenname, echtes Layout, echte Leistungsbeschreibung, geändertes Konto.

Auffällig sind an so einem Beleg zweiundzwanzig Zeichen. Alles andere ist korrekt, und genau das macht die Sichtprüfung so unzuverlässig. Wer eine Rechnung auf Plausibilität prüft, prüft das, was stimmt.

Das Vorgehen läuft unter Business E-Mail Compromise, im Behördendeutsch als eigene Kategorie im Bundeslagebild Cybercrime des BKA geführt. Der Name hilft beim Nachlesen, beim Erkennen hilft er nicht.

Woran es dann doch auffällt

An genau einer Stelle. Die IBAN auf dem Beleg passt nicht zu der, die für diesen Lieferanten hinterlegt ist. Das klingt banal, und als Regel ist es das auch. Der Aufwand steckt nicht im Vergleich, sondern darin, dass überhaupt ein Vergleichswert existiert und dass jemand hinsieht, bevor die Zahlung rausgeht.

Unterschätzt hatte ich ein Detail. Der Vergleich darf nur laufen, wenn beide IBANs strukturell gültig sind. Eine aus einem schlechten Scan falsch gelesene Zeichenfolge fällt an der Prüfziffer durch, und ohne diese Bedingung erzeugt die Regel Fehlalarme statt Sicherheit. Eine Warnung, die oft grundlos kommt, wird nach zwei Wochen weggeklickt und schützt dann gar nicht mehr.

Sechs Regeln, jede einzeln abschaltbar

Im Freigabeschritt laufen in Invoice Dock sechs Prüfungen. Den Freigabeschritt gibt es ab dem Business-Plan, sobald ein Freigabe-Workflow eingerichtet ist. Der IBAN-Abgleich ist die kritische Prüfung, alles andere sind Nebensignale:

  • IBAN weicht ab. Beleg gegen hinterlegte Lieferanten-IBAN. Kritisch.
  • IBAN kürzlich geändert. Die hinterlegte Bankverbindung wurde vor kurzem gewechselt, standardmäßig innerhalb der letzten 90 Tage.
  • Neuer Lieferant. Erster Beleg eines unbekannten Zahlungsempfängers, standardmäßig ab 1.000 Euro.
  • Betrag ungewöhnlich hoch. Gemessen am Median der bisherigen Belege dieses Lieferanten, standardmäßig ab mehr als dem Dreifachen, frühestens ab drei bisherigen Belegen. Median statt Durchschnitt, sonst verschiebt ein einzelner Ausreißer die Referenz selbst.
  • IBAN-Land passt nicht zum erfassten Sitzland des Lieferanten.
  • Möglicher Doppelbeleg. Gleiche Rechnungsnummer, gleicher Lieferant, gleicher Betrag.

Dass jede Regel abschaltbar ist, ist keine Bequemlichkeit. Eine Agentur mit fünf Dauerlieferanten braucht andere Schwellen als ein Handel mit hunderten Einmalkäufen.

Die Länderregel ist bei mir sogar standardmäßig aus. Wenn das Sitzland aus einem Beleg nicht erkennbar ist, wird es auf Deutschland gesetzt, und jede ausländische IBAN eines Lieferanten ohne erkennbares Sitzland löst dann einen Fehlalarm aus. Eine Regel, die überwiegend danebenliegt, ist schlechter als keine Regel, weil sie die anderen fünf entwertet.

In Starter und Team gibt es keinen Freigabeschritt, also auch diese sechs Regeln nicht. Dort sitzt der IBAN-Vergleich im SEPA-Export. Weicht die IBAN der Überweisung von der auf dem Beleg oder von der hinterlegten ab, erzeugt der Export die Datei erst nach einer ausdrücklichen Bestätigung. Wer in diesen Plänen direkt im Onlinebanking überweist statt über die Exportdatei, bekommt keinen Abgleich.

Was die Prüfung nicht kann

Beim ersten Beleg eines Lieferanten gibt es nichts zu vergleichen. Genau dort sitzt die Lücke, die keine Software schließt, und deshalb ist die Regel für neue Lieferanten ein Hinweis und keine Prüfung.

Und der Punkt, der mir wichtiger ist als jede Regel: Ein leeres Ergebnis bedeutet, dass keine der aktivierten Regeln angeschlagen hat. Es bedeutet nicht, dass der Beleg geprüft und unbedenklich ist. Diese Unterscheidung gehört in die Oberfläche, sonst erzeugt eine Prüfung genau die Sorglosigkeit, gegen die sie gebaut wurde.

Der Schritt, den keine Software übernimmt

Wenn eine Bankverbindung abweicht, ruf beim Lieferanten an. Über eine Telefonnummer, die du schon kennst, aus einem alten Vertrag oder aus deinen Stammdaten.

Nicht über die Nummer auf dieser Rechnung. Wer das Konto ändern konnte, konnte auch die Kontaktdaten ändern, und ein Rückruf über die Nummer des Angreifers bestätigt dir die Fälschung.

Software kann den Zweifel auslösen und eine bewusste Bestätigung verlangen, bevor es weitergeht. Auflösen musst du ihn selbst, mit einem Anruf, der zwei Minuten dauert.

Wie Belege überhaupt in die Prüfung kommen: Was passiert mit meinen Rechnungsdaten, wenn eine KI sie liest?

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob eine geänderte Bankverbindung auf einer Rechnung echt ist?

Nicht am Beleg selbst. Eine gefälschte Rechnung mit geänderter IBAN sieht aus wie die echte, weil sie meist eine Kopie der echten ist. Die einzige verlässliche Klärung ist eine Rückfrage beim Lieferanten über eine Telefonnummer, die du bereits kennst, nicht über die Kontaktdaten auf dieser Rechnung.

Prüft Invoice Dock die Bankverbindung automatisch?

Ja, an zwei Stellen. Stand September 2026 vergleicht Invoice Dock in jedem Plan beim SEPA-Export die IBAN der Überweisung mit der auf dem Beleg und mit der für diesen Lieferanten hinterlegten. Bei einer Abweichung erzeugt der Export die Datei erst nach einer ausdrücklichen Bestätigung. Wer direkt im Onlinebanking überweist, bekommt diesen Abgleich nicht. Ab dem Business-Plan laufen zusätzlich im Freigabeschritt sechs Prüfregeln, jede einzeln abschaltbar, drei davon mit einstellbarer Schwelle.

Was passiert bei einem Lieferanten, der zum ersten Mal eine Rechnung schickt?

Dann gibt es keinen Vergleichswert, und der IBAN-Abgleich kann nichts leisten. Für diesen Fall gibt es im Freigabeschritt, also ab dem Business-Plan, eine eigene Regel, die bei einem unbekannten Zahlungsempfänger ab einem Betrag von standardmäßig 1.000 Euro einen Hinweis auslöst. Das ist ein Anlass zum Nachsehen, keine Prüfung.

Bedeutet „keine Warnung“, dass eine Rechnung unbedenklich ist?

Nein. Ein leeres Ergebnis heißt, dass keine der aktivierten Regeln angeschlagen hat. Es heißt nicht, dass der Beleg geprüft und unbedenklich ist. Diese Unterscheidung steht auch so in der Hilfe der App, und ein leeres Ergebnis bekommt dort bewusst keinen grünen Haken.

Über den Autor

Daniel Trefzger ist Gründer von Invoice Dock. Er arbeitet seit zwanzig Jahren in kaufmännischen Rollen im Mittelstand und hat Invoice Dock gebaut, weil ihn der Rechnungseingang selbst genug Zeit gekostet hat. Fragen und Korrekturen an kontakt@peakflowsolutions.de.

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