EU-Hosting Frankfurt · GoBD-konform erfasst · EN 16931 validiert · AVV nach Art. 28 DSGVO
Invoice Dock Invoice Dock

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der SaaS-Plattform Invoice Dock – invoicedock.de

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Peakflow Solutions
Inhaber: Daniel Trefzger
c/o Adressgeber #2098, An der Alten Ziegelei 38, 48157 Münster
(nachfolgend „Anbieter")

und dem Kunden (nachfolgend „Nutzer") über die Nutzung der webbasierten Rechnungsmanagement-Plattform Invoice Dock (nachfolgend „Dienst" oder „Plattform").

Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt dem Nutzer eine cloudbasierte Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zur Verwaltung, Erfassung und Verarbeitung von Eingangsrechnungen und Belegen bereit.
  2. Der funktionale Umfang richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Plan (Testphase, Starter, Team, Business oder Pro).
  3. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform in ihrer jeweils aktuellen Version. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Weiterentwicklungen besteht nicht.

§ 3 Vertragsschluss & Registrierung

  1. Die Registrierung auf der Plattform stellt ein Angebot des Nutzers zum Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter zustande.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
  3. Die Nutzung ist ausschließlich für gewerbliche Zwecke bestimmt. Der Nutzer bestätigt mit der Registrierung, dass er als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt.

§ 4 Leistungen und Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch in der Testphase sowie in den Plänen Starter und Team keine bestimmte Uptime. Eine vertraglich zugesicherte Verfügbarkeit (Service Level Agreement, SLA) von 99 % im Jahresmittel besteht ausschließlich für Kunden der Pläne Business und Pro.
  2. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (die nach Möglichkeit vorab angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt werden) sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen bei Drittanbietern wie Hosting- oder Infrastrukturdienstleistern, siehe § 8 Abs. 5).
  3. Die KI-gestützte Datenextraktion erfolgt nach bestem technischen Stand. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der automatisch extrahierten Daten.
  4. Der Nutzer ist verantwortlich, die extrahierten Daten vor der Weiterverarbeitung (z. B. Belegexport, Xentral-Übertragung) zu prüfen.
  5. Benachrichtigungen: Benachrichtigungen per E-Mail oder an angebundene Drittsysteme (z. B. Slack, Microsoft Teams) erfolgen ohne Zustellgarantie. Sie sind ein zusätzlicher Hinweis und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kontrolle offener Vorgänge. Maßgeblich ist ausschließlich der in der Plattform dokumentierte Status. Für die Nichtzustellung, verspätete Zustellung oder fehlerhafte Darstellung einer Benachrichtigung in einem Drittsystem haftet der Anbieter nach Maßgabe von § 8.

§ 5 Abonnements und Preise

  1. Die Nutzung der Plattform ist je nach gewähltem Plan kostenpflichtig. Der aktuelle Funktions- und Preisumfang ergibt sich aus der Preisübersicht auf der Website.
  2. Mit Ausnahme der kostenlosen Testphase sind alle Pläne kostenpflichtig. Der Starter-Plan ist in seinem Funktionsumfang eingeschränkt.
  3. Testphase: Nach der Registrierung steht der Plattformzugang 14 Tage ab Vertragsschluss unentgeltlich zur Verfügung. Der Umfang ist auf 50 Belege und drei Benutzer begrenzt. Ein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Plan erfolgt nicht, es sind keine Zahlungsdaten zu hinterlegen. Nach Ablauf der Testphase bleiben bereits erfasste Belege einsehbar und exportierbar; das Erfassen weiterer Belege setzt die Buchung eines kostenpflichtigen Plans voraus. Ein Anspruch auf Fortführung oder Verlängerung der Testphase besteht nicht.
  4. Kostenpflichtige Pläne werden monatlich im Voraus abgerechnet. Die Zahlung erfolgt über die vom Nutzer gewählte Zahlungsmethode.
  5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Im Fall einer Preiserhöhung kann der Nutzer das Abonnement abweichend von § 9 Abs. 1 bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Kündigungsrecht hin.

§ 6 Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  2. Der Nutzer darf die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen. Insbesondere darf er keine rechtswidrigen Inhalte hochladen.
  3. Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer entstehen.
  4. Das systematische Auslesen, Kopieren oder automatisierte Zugreifen auf die Plattform (Scraping, Reverse Engineering) ist untersagt.

§ 7 Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung unter invoicedock.de/datenschutz.
  2. Soweit der Anbieter im Auftrag des Nutzers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der AVV kommt mit der Zustimmung zu diesen AGB zustande; seine jeweils geltende Fassung ist unter invoicedock.de/avv abrufbar und kann dort ausgedruckt oder als PDF gespeichert werden. Einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht. Auf Wunsch stellt der Anbieter dem Nutzer zusätzlich eine unterzeichnete Fassung zur Verfügung.
  3. Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm hochgeladenen Daten selbst verantwortlich.

§ 7a Optionale Integrationen zu Drittsystemen

  1. Die Plattform bietet optionale Anbindungen an Systeme Dritter, insbesondere an Slack, Microsoft Teams sowie an frei konfigurierbare Webhook-Ziele. Diese Integrationen sind standardmäßig deaktiviert.
  2. Aktivierung als Weisung: Aktiviert der Nutzer eine solche Integration und hinterlegt eine Ziel-Adresse, erteilt er dem Anbieter damit die Weisung, die betreffenden Ereignisdaten an dieses Ziel zu übermitteln. Die Auswahl des Ziels und die Konfiguration liegen ausschließlich beim Nutzer.
  3. Umfang der Übermittlung: Übermittelt werden ausschließlich Ereignis-Metadaten (Lieferantenname, Rechnungsnummer, Betrag, Währung, Fälligkeitsdatum, Freigabestufe, Name der zuständigen bzw. entscheidenden Person sowie ein Link in die Anwendung). Belegdateien, Rechnungspositionen, Bankverbindungen und Dokumentinhalte werden nicht übermittelt.
  4. Verantwortlichkeit des Nutzers: Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung an das von ihm gewählte Zielsystem zulässig ist. Dies umfasst insbesondere eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Beschäftigtendaten, die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Betreiber des Zielsystems sowie die Beteiligung der zuständigen betrieblichen Mitbestimmungsgremien, soweit eine solche nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG oder vergleichbaren Vorschriften erforderlich ist.
  5. Verantwortlichkeit nach Übermittlung: Mit der Übermittlung an das vom Nutzer bestimmte Zielsystem endet der Verantwortungsbereich des Anbieters. Für die weitere Verarbeitung, Speicherung, Zugriffsverwaltung und Löschung in diesem Zielsystem ist ausschließlich der Nutzer im Verhältnis zu dessen Betreiber verantwortlich. Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf, welche Personen innerhalb der Organisation des Nutzers Zugriff auf den gewählten Kanal haben.
  6. Drittlandbezug: Slack und Microsoft haben ihren Sitz in den USA. Beide Anbieter sind unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; ergänzend gelten EU-Standardvertragsklauseln. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass mit der Aktivierung eine Übermittlung in ein Drittland verbunden ist.
  7. Freistellung: Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Nutzer eine Integration ohne die nach Absatz 4 erforderlichen Voraussetzungen aktiviert hat.
  8. Der Nutzer kann eine Integration jederzeit in den Einstellungen trennen. Danach erfolgt keine weitere Übermittlung an das betreffende Zielsystem.

§ 8 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Haftungs-Cap: Die Gesamthaftung des Anbieters für Schäden eines Nutzers innerhalb eines Vertragsjahres ist – außerhalb der Fälle des Abs. 1 – auf die Höhe der vom Nutzer in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Nettoentgelte begrenzt. Für die kostenlose Testphase ist die Haftung auf 50,00 EUR pro Schadensfall begrenzt.
  4. Ausschluss indirekter Schäden: Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, verpasste Skonti, versäumte Fälligkeiten oder Fristen (z. B. gegenüber Steuerberater, Finanzamt oder Lieferanten) sowie sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Nutzer ist verpflichtet, kritische Termine und Zahlungsfristen zusätzlich eigenständig zu überwachen.
  5. Höhere Gewalt / Drittanbieter: Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Schäden, die auf Ereignisse höherer Gewalt oder auf Störungen bei Drittanbietern zurückzuführen sind, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Hierzu zählen insbesondere Ausfälle von Cloud- und Infrastrukturdienstleistern (z. B. Supabase, Amazon Web Services / AWS Frankfurt), Internet- und Netzbetreibern, Stromversorgern, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe (z. B. DDoS), Pandemien, Streiks oder Naturereignisse.
  6. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre. Der Nutzer ist gehalten, eigene Sicherungen über die Export-Funktion vorzunehmen.
  7. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der KI-gestützten Datenextraktion. Der Nutzer ist verpflichtet, extrahierte Daten vor der geschäftlichen Verwendung zu prüfen.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Kostenpflichtige Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
  2. Das Vertragsverhältnis während der kostenlosen Testphase kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Wird bis zum Ablauf der Testphase kein kostenpflichtiger Plan gebucht, endet es mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit über die Kontoverwaltung löschen. Vor der Löschung stellt der Anbieter einen vollständigen Export sämtlicher Belege einschließlich der Originaldateien und des Änderungsprotokolls bereit.
  5. Nach Beendigung des Vertrages oder Löschung des Kontos werden die Belege und personenbezogenen Daten des Nutzers nach einer Karenzfrist von 30 Tagen vollständig und unwiderruflich gelöscht. Die Karenzfrist dient allein dem Export. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
  6. Der Anbieter ist nicht Aufbewahrungsort im Sinne des § 147 AO und des § 14b UStG. Die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten obliegt dem Nutzer. Der Nutzer hat seine Belege vor Ablauf der Karenzfrist in ein von ihm bestimmtes Zielsystem zu überführen. Unberührt bleiben Aufbewahrungspflichten des Anbieters hinsichtlich seiner eigenen Geschäftsunterlagen, insbesondere der Rechnungen über die Nutzung der Plattform.
  7. Stellt der Anbieter den Betrieb der Plattform dauerhaft ein, kündigt er dies mit einer Frist von mindestens 90 Tagen in Textform an. Die Export-Funktion bleibt bis zum Ende dieser Frist uneingeschränkt verfügbar.
  8. Bereits gezahlte Beträge für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht erstattet.

§ 10 Geistiges Eigentum

  1. Alle Rechte an der Plattform, einschließlich Software, Design, Texten und Markenzeichen, verbleiben beim Anbieter.
  2. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages.
  3. Die vom Nutzer hochgeladenen Daten und Dokumente verbleiben im Eigentum des Nutzers.

§ 11 Änderungen der AGB

  1. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind insbesondere Änderungen der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die Einführung neuer oder die Anpassung bestehender Funktionen sowie ein Wechsel der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
  2. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung berühren, sind von Abs. 1 ausgenommen. Für Preisanpassungen gilt ausschließlich § 5 Abs. 5.
  3. Der Nutzer wird über Änderungen per E-Mail informiert und dabei auf sein Widerspruchsrecht sowie auf die Rechtsfolgen eines ausbleibenden Widerspruchs hingewiesen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
  4. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen AGB fort.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 26. August 2026