Invoice Dock

KI-Erfassung

Der Beleg liest sich selbst.

Eine Rechnung kommt als PDF, als Scan oder als Foto vom Küchentisch. Was danach in der Liste steht, hat niemand abgetippt.

Was ausgelesen wird

Lieferant, Betrag, Fälligkeit, Nummer.

Dazu Steuersätze, Leistungszeitpunkt, Rechnungsanschrift und die Positionen, soweit sie auf dem Beleg stehen. Ein Scan oder ein Handyfoto ist dabei kein Sonderfall, sondern der Normalfall. Lädst du eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Datei hoch, kommt die Lieferantenanschrift aus dem strukturierten Datensatz statt aus dem Layout.

Erkennt auch, dass ein Dokument keine Rechnung ist, etwa eine Mahnung oder ein Lieferschein Bekannte Lieferanten bekommen die Kategorie, die du ihnen schon einmal gegeben hast Der Buchungstext wird aus dem Beleg vorgeschlagen, nicht aus dem Dateinamen

Zur Erkennung von XRechnung und ZUGFeRD steht mehr auf der Seite E-Rechnung im Eingang.

Ausschnitt der Rechnungsliste in Invoice Dock mit automatisch erkannter Rechnungsnummer, Lieferant, Kategorie und Datum

In der Praxis

Woran sich eine Erkennung entscheidet.

Auslesen ist der einfache Teil. Schwierig wird es dort, wo zwei Belege dasselbe meinen, wo eine Pflichtangabe fehlt und wo eine Regel mehr Fehlalarme erzeugt als Nutzen.

Zwei Schlüssel gegen Duplikate

Einmal über die Rechnungsnummer, einmal über Lieferant, Betrag und Rechnungsdatum. Der zweite fängt den Fall, in dem derselbe Einkauf zweimal ankommt, einmal als Rechnung und einmal als Versandbenachrichtigung, aus der die Bestellnummer als Belegnummer gelesen wurde.

Das Datum gehört dazu

Ohne Datum würde jede wiederkehrende Abbuchung desselben Anbieters über denselben Betrag als Duplikat gemeldet. In einem echten Postfach kommt das laufend vor.

Pflichtangaben nach § 14 UStG

Invoice Dock prüft, ob Name, Anschrift, Steuernummer, Empfänger, Datum, Nummer, Leistungszeitpunkt und Steuerausweis auf dem Beleg stehen, und nennt die Fundstelle im Gesetz dazu.

Kleinbeträge werden milder geprüft

Bis 250 Euro brutto greift § 33 UStDV, dann entfallen Rechnungsnummer, Empfängeranschrift und Steuernummer. Eine Mahnung oder ein Lieferschein wird gar nicht auf Pflichtangaben geprüft, sie sind keine Rechnung.

Ältere Belege bleiben ungeprüft

Belege, die vor Einführung der Prüfung erfasst wurden, tragen die Felder nicht im Datensatz. Sie stehen als ungeprüft da, nicht als unvollständig. Das ist ein Unterschied, den eine Ampel sonst verwischt.

Fremdwährung wird umgerechnet

Für die 250-Euro-Grenze zählt der umgerechnete Wert, sonst wäre eine Rechnung über 240 Franken plötzlich eine Kleinbetragsrechnung.

Die § 14-Prüfung sagt, ob eine Pflichtangabe auf dem Beleg fehlt. Sie sagt nicht, ob der Vorsteuerabzug zusteht. Das ist der Unterschied zwischen einer Hilfe und einer Steuerberatung, und er ist bewusst gezogen.

Grenze

Ein Vorschlag, kein Urteil.

Jeder Wert lässt sich am Beleg ändern, und nichts wird ohne dich weitergegeben. Bei einem ungewöhnlichen Layout liegt die Erkennung auch mal daneben, und genau dafür steht der Beleg daneben.

Invoice Dock ist kein Buchhaltungsprogramm. Es erfasst, prüft und übergibt. Gebucht wird dort, wo du heute buchst.

Die Erkennung selbst läuft in jedem Plan. Der Kategorievorschlag des Modells kommt ab dem Team-Plan dazu; die Kategorie, die du einem Lieferanten schon einmal gegeben hast, wird in jedem Plan übernommen. Alle Grenzen stehen unter Preise.

Kostenlos starten

In wenigen Minuten eingerichtet.

Leg ein Konto an und wirf deine erste Rechnung hinein. Du siehst sofort, was die Erkennung aus deinen Belegen macht. Erst wenn die Testphase endet, entscheidest du dich für einen Plan.

  • 14 Tage voller Funktionsumfang, ohne Zahlungsdaten
  • Keine automatische Verlängerung, der Zugang endet von selbst
  • Belege jederzeit vollständig exportierbar

Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, nicht für Verbraucher.

1
Konto anlegen
E-Mail, Firma, Passwort. Länger dauert es nicht.
2
Rechnungen einwerfen
Per Upload oder direkt aus deinem Postfach.
3
Freigeben und übergeben
Geprüfte Belege gehen ins ERP, ins DMS oder zur Steuerberatung.